Umgang mit verärgerten Eltern

Nur in sehr seltenen Fällen kommen verärgerte Eltern zum Elterngespräch. Dies kann verschiedene Gründe haben und man sollte als Lehrer entsprechend reagieren können.

 

Der „Fachmann“

Eltern

Vor allem an Gymnasien hat man es häufig mit Akademiker-Eltern zu tun und da kann es auch passieren, dass man einen „Fachmann“ vor sich hat, etwa einen Lehrer vom selben Fach oder gar einen Professor. Typische Anschuldigen sind dann bei schlechten Leistungen des Kindes, eine Schulaufgabe, Ex, etc, sei zu schwer gewesen oder eigene Darstellungen im Unterricht seien fachlich falsch. Insbesondere Referendare lassen sich schnell von der fachlichen Kompetenz eines solchen Gegenübers einschüchtern und sind verunsichert. In einer solchen Situation gilt es aber fachliche Autorität zu zeigen. Schließlich hat jeder Referendar durch das Ablegen des 1. Staatsexamens unter Beweis gestellt, dass er fachlich kompetent ist. Es bietet sich dann beispielsweise an, auf den Lehrplan zu verweisen und aufzuzeigen, dass der behandelte Stoffbereich den Anforderungen der Jahrgangsstufe entspricht. Noch überzeugender ist meist ein Verweis auf den erzielten Klassendurchschnitt. Liegt der nämlich im normalen Bereich, können die Anforderungen kaum zu hoch gewesen sein.

Wenn Eltern der Ansicht sind, man hätte Inhalte fachlich falsch vermittelt, dann kann dies manchmal daran liegen, dass in der Schule gewisse Inhalte natürlich vereinfacht dargestellt werden. In der deutschen Sprachwissenschaft diskutieren beispielsweise Experten in Einzelfällen darüber, ob es sich bei einem Wort um ein Adjektiv oder Adverb handelt. Eine solche Diskussion wird in der Schule natürlich von vornherein vermieden, indem man Adjektive und Adverbien ganz klar voneinander abgrenzt und damit keinen Raum für Diskussionen lässt, denn das würde die meisten Schüler nur verwirren.

 

Die „Ängstlichen“

Wenn das Vorrücken des Kindes gefährdet ist, passiert es schnell, dass der Lehrer als Sündenbock hingestellt wird. „Nur wegen der einen Note muss mein Sohn nun wiederholen.“ – Mit Aussagen wie diesen versuchen Eltern Druck aufzubauen und letztlich Sonderkonditionen für ihr Kind auszuhandeln, z.B. indem sie darum bitten, die Note noch durch ein Referat ausgleichen zu lassen. Auf so etwas sollte man sich als Lehrkraft nicht einlassen, weil dies unfair anderen Schüler gegenüber wäre. Das sollten auch die Eltern verstehen. Einer Anschuldigung wie oben kann man außerdem entgegenhalten, dass es nie eine Note ist, die dazu führt, dass das Klassenziel nicht erreicht wird, sondern immer die Noten eines ganzen Jahres und insbesondere die Noten mehrerer Fächer. Darüber hinaus tut man keinem Schüler Gutes, ihn von Jahr zu Jahr irgendwie „durchzumogeln“. Ständige Misserfolgserlebnisse können sich negativ auf die Entwicklung von Kindern auswirken. Auch dies kann man Eltern erklären und dabei durchaus betonen, dass man nur das Beste für das Kind möchte.

 

Eltern mit zu hoher Erwartungshaltung

„Letztes Jahr hatte mein Sohn/meine Tochter nur 2er und 3er und dieses Jahr plötzlich eine 5. Da kann doch was nicht stimmen.“ – Eine solche Aussage enthält verschiedene Anschuldigungen: Sie stellen zu hohe Ansprüche. Sie können Inhalte nicht so vermitteln, dass die Kinder es verstehen. Selten kommt Eltern der Gedanke, dass ein derartiger Notenabfall auch etwas mit der Entwicklung des eigenen Kindes zu tun haben könnte. Gerade in der Pubertät lassen Jugendliche die Schule gerne einmal schleifen und dass dann eine Stegreifaufgabe einmal daneben geht, ist völlig normal und unbedenklich, solange es bei einem Ausrutscher bleibt und dem Schüler bewusst wird, dass er wieder mehr für die Schule tun muss. Nicht selten haben Eltern sehr hohe Erwartungshaltungen an ihre Kinder und wenn es nicht gerade um das Bestehen der Jahrgangsstufe geht, darf man Eltern auch einmal raten, Kindern einen Ausrutscher zu gönnen. Anders verhält es sich natürlich, wenn die Noten des Kindes konstant schlecht sind. Dann sollte man sich durchaus bereit erklären, einmal mit der Lehrerin aus dem Vorjahr zu sprechen. Aussagen wie oben entsprechen nämlich tatsächlich eher selten der Wahrheit. Oft kommt es zu einem solchen Eindruck der Eltern in der Unterstufe, wenn beispielsweise erst mit einer Fremdsprache begonnen wurde. Zu Beginn haben viele Schüler noch gute Noten, weil der Lernumfang noch relativ gering ist und es noch keine Lücken gibt. Nicht selten verschlechtert sich das Notenbild aber im Laufe des Schuljahres und im darauffolgenden Lernjahr geht es Schlag auf Schlag weiter mit neuen Vokabeln, Grammatik, etc. und die Noten sinken weiter ab. Ferner lässt sich bei einer solchen Anschuldigung ebenfalls immer mit dem Klassendurchschnitt argumentieren (siehe oben).

 

Fehler eingestehen

Auch Lehrer sind nur Menschen und selbst erfahrenen Lehrkräften unterlaufen gelegentlich Fehler.  Vielleicht hat man bei der Korrektur einen Fehler gemacht oder es ist einem tatsächlich ein fachlicher Fehler im Unterricht unterlaufen. Gerade zu Beginn des Lehrerdaseins kann das passieren –  vielleicht weil man mit vielen anderen Dingen während des Unterrichts noch überfordert ist und deshalb mangels Konzentration einen Fehler gemacht hat oder vielleicht, weil man ein Themengebiet im Studium nicht so intensiv behandelt hat, wie man es hätte sollen und daher in dem einen oder anderen Bereich noch Lücken hat. Dies ist menschlich und völlig normal. Wichtig ist es, in so einer Situation angemessen zu reagieren, nämlich den Fehler einzugestehen, eine Arbeit entsprechend nachzukorrigieren oder Inhalte im Unterricht noch einmal klarstellen.

Ganz allgemein gilt, Eltern mit ihren Anliegen immer ernst zu nehmen und Gespräche stets in einem freundlichen, sachlichen Ton zu führen, auch wenn Eltern aufgebracht und unfreundlich auf einen zukommen. Gleichzeitig sollte man seine Meinung aber durchaus bestimmt vertreten und sich vor allem als Referendar nicht einschüchtern lassen.

Sollte ein Gespräch tatsächlich drohen zu eskalieren, macht es Sinn, dieses – am besten bevor es eskaliert – abzubrechen, einen neuen Termin zu vereinbaren und das Gespräch nur unter Beisein des Schulleiters fortzusetzen.

 

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